Ersatzversorgung

Von Ersatzversorgung wird gesprochen, wenn ein Kunde aus dem Niederspannungsnetz bzw. Mittelspannungsnetz Energie bezieht, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann, d.h. Strombezug ohne Liefervertrag.

Dies kann zum Beispiel dann eintreten, wenn der Energielieferant, mit dem Sie einen Vertrag haben, nicht liefern kann. Um die Versorgung sicher zu stellen, tritt automatisch eine Ersatzversorgung durch den örtlichen Grundversorger ein.

Die Ersatzversorgung mit Energie ist im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) geregelt. Zweck des Gesetzes ist die sichere und effiziente Versorgung der Allgemeinheit mit Strom und Gas. Zudem soll ein wirksamer und unverfälschter Wettbewerb sichergestellt werden.

Die Ersatzversorgung wird vom Grundversorger durchgeführt. Die Stadtwerke Lüdenscheid ist Grundversorger in Lüdenscheid.

Die Preise der Ersatzversorgung für gewerbliche Niederspannungskunden mit ¼-h-Leistung sowie für Mittelspannungskunden stehen hier zum Download bereit:

PDF-DownloadPreise Ersatzversorgung inkl. Netznutzung für gewerbliche Niederspannungskunden mit gemessener ¼-h-Leistung

PDF-DownloadPreise Ersatzversorgung ohne Netznutzung für gewerbliche Niederspannungskunden mit gemessener ¼-h-Leistung

PDF-DownloadPreise Ersatzversorgung inkl. Netznutzung für Mittelspannungskunden und Mittelspannungskunden mit Umspannung

PDF-DownloadPreise Ersatzversorgung ohne Netznutzung für Mittelspannungskunden und Mittelspannungskunden mit Umspannung

 

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