Erklärung zur Rückerstattung des Sonderbeitrags (Versetalsperre)

Bis zur letzten Instanz haben die Stadtwerke Lüdenscheid in der Angelegenheit "Sonderbeitrag zur Wasserentnahme aus der Versetalsperre" den Rechtsweg beschritten. Mit Erfolg! Die Stadtwerke Lüdenscheid können die Wasserpreise wieder senken.

Hintergrund: Im Jahr 2009 kündigte der Ruhrverband Verträge mit den Stadtwerken Lüdenscheid, die uns die kostenfreie Entnahme von Wasser aus der Versetalsperre für die Versorgung zusicherte. Fortan forderte der Ruhrverband einen Sonderbeitrag für die Wasserentnahme. Deshalb mussten wir die Wasserpreise für unsere Kunden zum 01. Juli 2009 erhöhen.

Wir haben gegen die Beitragserhebung des Ruhrverbands zu Ihren Gunsten erfolgreich Klage erhoben. Das Revisionsbegehren des Ruhrverbands wurde im Juni 2012 vom Bundesgerichtshof abgelehnt. Mit der Jahresabschlussrechnung für das Jahr 2012 schreiben wir Ihnen darüber hinaus die Beträge gut, die auf das Sonderentgelt zurückzuführen sind.

An dieser Stelle können Sie die Rückerstattung an einer Musterrechnung nachvollziehen:

Rechnungserklärung

Sie blicken durch Ihre Rechnung nicht ganz durch? - Was bedeutet Stromkennzeichung? Was ist das Netznutzungsentgelt? Wie kommt mein Verbrauch zustande? – All diese Fragen können wir Ihnen beantworten.

Wir helfen Ihnen, sich auf Ihrer Rechnung zurecht zu finden. Am Beispiel einer Musterrechnung können Sie jeden Punkt Ihrer Rechnung einfach und schnell nachvollziehen. Damit keine Unklarheiten offen bleiben.

 

 

 

Rechnungszertifizierungssiegel

 

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